Ratgeber für Wirte

Spielautomaten in der Gaststätte: Was Sie als Wirt brauchen

Welche Erlaubnis Sie brauchen und welche der Aufsteller. Welche Räume zulässig sind, wie viele Geräte stehen dürfen und was bei einer Kontrolle zählt. Mit den Paragrafen zum Nachlesen und mit Erfahrung aus über 20 Jahren Aufstellung.

Stand: Lesezeit: 9 Minuten Von Marinko, Inhaber von MR Automaten

Kurz gesagt

  • Die Erlaubnis nach § 33c GewO braucht der Aufsteller. Sie brauchen einen Betrieb, in dem Getränke oder Speisen die Hauptsache sind.
  • Bevor ein Geldspielgerät bei Ihnen steht, bestätigt die Behörde schriftlich, dass Ihre Räume geeignet sind. Den Antrag stellt der Aufsteller.
  • In einer Gaststätte dürfen höchstens zwei Geldspielgeräte stehen. Dart, Kicker und Billard zählen nicht mit.
  • Vor dem ersten Spiel wird der Ausweis kontrolliert und mit der Sperrdatei OASIS abgeglichen. Unter 18 wird nicht gespielt.
  • In Hamburg fallen 5 % Spielvergnügungsteuer auf den Spieleinsatz an. Im Umland legt jede Gemeinde den Satz selbst fest.

Wer braucht welche Erlaubnis?

Wer Geldspielgeräte gewerbsmäßig aufstellt, braucht eine Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO. Das ist der Automatenaufsteller. Er muss zuverlässig sein, eine Bescheinigung der IHK über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz vorlegen und ein Sozialkonzept haben (§ 33c Abs. 2 GewO). Die Unterrichtung dauert mindestens sechs Stunden. Eine Prüfung gibt es dabei nicht, die IHK stellt danach den Sachkundenachweis aus.

Stellen Sie keine eigenen Geräte auf, brauchen Sie diese Erlaubnis nicht. Sie gilt bundesweit. Unsere hat die Gemeinde Oststeinbek erteilt, sie deckt Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen ab.

Für Ihren Betrieb selbst gilt das Gaststättenrecht Ihres Landes:

  • In Hamburg und Schleswig-Holstein braucht eine Gaststättenerlaubnis, wer Alkohol ausschenkt (§ 2 GastG).
  • In Niedersachsen gibt es keine Erlaubnis. Sie zeigen den Betrieb mindestens vier Wochen vor der Eröffnung bei der Gemeinde an (§ 2 NGastG).

Ist Ihr Lokal ein zulässiger Aufstellort?

Geldspielgeräte dürfen in Räumen von Schank- und Speisewirtschaften stehen, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Beherbergungsbetriebe sind ebenfalls zulässig (§ 1 Abs. 1 SpielV).

Nicht zulässig sind nach § 1 Abs. 2 SpielV unter anderem:

  • Trinkhallen, Eisdielen, Milchstuben und Betriebe, in denen die Bewirtung nur eine Nebenrolle spielt
  • Gastronomie auf Sportplätzen und in Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten, Jugendheimen und Jugendherbergen
  • Betriebe, die vorwiegend Kinder und Jugendliche besuchen
  • Lokale, die keinen Alkohol ausschenken

Oft gefragt wird nach Tankstellen. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2018 entschieden, dass ein Bistro im Verkaufsraum einer Tankstelle kein geeigneter Aufstellort ist. Dass der Betreiber eine Gaststättenerlaubnis hat, ändert daran nichts. Ein Vereinsheim auf dem Sportplatz scheidet für Geldspielgeräte ebenfalls aus. Dart, Kicker und Snackautomaten sind an beiden Orten möglich, weil es an ihnen nichts zu gewinnen gibt.

Die Bestätigung für Ihre Räume

Ein Geldspielgerät darf erst aufgestellt werden, wenn die Behörde dem Aufsteller schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellort den Vorschriften entspricht (§ 33c Abs. 3 GewO). Das nennt sich Geeignetheitsbestätigung. Sie wird dem Aufsteller für Ihren Betrieb erteilt. Wechseln Sie den Aufsteller, braucht der neue eine eigene.

Den Antrag stellt der Aufsteller. In Hamburg ist das Bezirksamt zuständig, dort das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen ist es in der Regel das Ordnungs- oder Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde. Das Hamburger Antragsformular verlangt unter anderem eine Kopie der Aufstellerlaubnis. Die Bestätigung ist gebührenpflichtig, bei uns zahlt die Gebühr der Aufsteller.

Eine Pflicht liegt ausdrücklich bei Ihnen. Sie dürfen die Aufstellung nur zulassen, wenn die Bestätigung vorliegt und die Regeln zu Anzahl und Aufsicht eingehalten sind (§ 3a SpielV). Lassen Sie sich die Bestätigung vor dem Aufbau zeigen.

Aus der Praxis

Vom Antrag bis zum Bescheid vergehen in Hamburg und im Umland in der Regel ein bis zwei Wochen. Wir stellen den Antrag, sobald Sie zugesagt haben, und bauen auf, wenn der Bescheid da ist.

Höchstens zwei Geräte, immer im Blick

In einer Schank- oder Speisewirtschaft dürfen höchstens zwei Geld- oder Warenspielgeräte stehen (§ 3 Abs. 1 SpielV). Hat ein Gerät mehrere Spielstellen, zählt jede Spielstelle als eigenes Gerät. Ein Doppelplatz füllt Ihr Kontingent also schon allein.

Dart, Kicker, Billard, Flipper, Musikbox und Snackautomat bieten keinen Geldgewinn. Sie zählen nicht mit und können zusätzlich stehen.

Dieselbe Vorschrift verlangt eine ständige Aufsicht und zusätzliche technische Sicherungen an den Geräten, damit keine Minderjährigen spielen. Praktisch heißt das: Die Geräte stehen dort, wo Sie oder Ihr Personal sie von der Theke aus sehen. In einem Nebenraum, in den niemand schaut, klappt die Aufsicht nicht.

Aus der Praxis

Der Platz im Raum ist einer der Fehler, die ich am häufigsten sehe. Ein Gerät in der hintersten Ecke spielt wenig ein und ist schwer zu beaufsichtigen. Fast genauso oft passen die Geräte nicht zur Auslastung. Eine ruhige Eckkneipe braucht eine andere Auswahl als eine Sportsbar, die an Spieltagen voll ist.

Ausweis, OASIS und Sozialkonzept

Unter 18 wird in der Gaststätte nicht gespielt. Kinder und Jugendliche dürfen an Spielen mit Gewinnmöglichkeit nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten und ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen, und nur um Waren von geringem Wert (§ 6 Abs. 2 JuSchG).

Seit dem 1. Juli 2021 gelten Teile des Glücksspielstaatsvertrags auch für Gaststätten mit Geldspielgeräten (§ 2 Abs. 4 GlüStV 2021). Vor dem Spiel sind zwei Schritte Pflicht:

  • Der Ausweis des Gastes wird kontrolliert.
  • Die Daten werden mit der bundesweiten Sperrdatei OASIS abgeglichen. Wer dort gesperrt ist, spielt nicht.

In der Gaststätte muss das vor dem ersten Spiel eines Aufenthalts passieren, nicht vor jedem einzelnen Spiel (§ 8 Abs. 3 GlüStV 2021). Ist OASIS gerade nicht erreichbar, bleibt der Gast vom Spiel ausgeschlossen. Das Geldspielgerät prüft den Ausweis nicht selbst. Die Abfrage läuft über einen Zugang zu OASIS, entweder im Browser oder über ein angeschlossenes Terminal.

Aus der Praxis

Wir setzen dafür gern das Terminal Play Safe & Easy von adp Merkur ein und stellen es Ihnen kostenlos auf. Der Gast bedient es halbautomatisch: Das Terminal liest den Ausweis ein oder nimmt die Daten per Eingabe auf, prüft Alter und Sperrstatus und gibt dann einen Freischaltcode für das gewählte Gerät aus. Daneben gibt es spezielle Freischaltkarten. Eine fehlende Ausweiskontrolle gehört bei Kontrollen zu den häufigsten Beanstandungen.

Wer genau diese Kontrolle schuldet, sagt der Staatsvertrag nicht eindeutig. Er spricht von Veranstaltern und Vermittlern. Das Regierungspräsidium Darmstadt, das OASIS betreibt, nennt die Aufsteller. Das hessische Innenministerium sieht den Wirt als Vermittler in der Pflicht. Eine Aussage der Behörden in Hamburg, Schleswig-Holstein oder Niedersachsen haben wir nicht gefunden. Richten Sie Ihren Betrieb deshalb so ein, dass die Kontrolle in jedem Fall stattfindet, und achten Sie darauf, dass niemand ohne Freischaltung am Terminal spielt.

Außerdem verlangt der Staatsvertrag ein Sozialkonzept (§ 6 GlüStV 2021). Dazu gehören eine verantwortliche Person vor Ort, regelmäßige Schulungen für das Personal, das die Geräte beaufsichtigt, und die Kontrolle von Ausweis und Sperrdatei. Das Personal selbst darf an den Geräten nicht spielen. Für Verstöße sieht § 28a GlüStV 2021 Bußgelder bis 500.000 € vor.

Aus der Praxis

Ein fehlendes Sozialkonzept ist bei Kontrollen die häufigste Beanstandung. Unsere Wirte bekommen es mit der Unterlagenmappe, zusammen mit weiteren wichtigen Infos. Legen Sie die Mappe so ab, dass Ihr Personal sie bei einer Kontrolle findet.

Prüfung alle 24 Monate

Jedes Geldspielgerät muss spätestens 24 Monate nach dem Aufstellbeginn, der im Zulassungszeichen steht, und danach alle 24 Monate geprüft werden (§ 7 SpielV). Die Prüfung macht ein vereidigter Sachverständiger oder eine zugelassene Prüfstelle, beauftragen muss sie der Aufsteller. Nach bestandener Prüfung bekommt das Gerät eine Prüfplakette. Ist die Frist abgelaufen, muss der Aufsteller das Gerät aus dem Betrieb nehmen.

Im Alltag sagen viele „TÜV“ dazu. Werfen Sie ab und zu einen Blick auf die Plakette.

Aus der Praxis

Abgelaufene Prüfungen gehören zu den häufigsten Beanstandungen. Dazu kommen veraltete Softwarestände, die bei der Manipulationssicherheit hinterherhinken. Beides ist Sache des Aufstellers. Fragen Sie trotzdem nach, wann Ihre Geräte das nächste Mal geprüft werden.

Vergnügungssteuer in Hamburg und im Umland

Hamburg erhebt auf Geldspielgeräte die Spielvergnügungsteuer. Sie beträgt 5 % des Spieleinsatzes, also des Geldes, das Gäste aus eigener Tasche einsetzen. Die Steuer schuldet der Aufsteller. Er meldet sie monatlich beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz an. Als Wirt haften Sie mit, wenn Sie an den Einnahmen beteiligt sind. Aufstellen und Entfernen eines Geräts zeigen Aufsteller und Wirt innerhalb einer Woche an (§ 6 HmbSpVStG). Ihre Anzeige übernehmen wir dabei mit.

In Schleswig-Holstein und Niedersachsen erheben die Gemeinden die Steuer nach eigener Satzung. Satz und Bemessung unterscheiden sich deutlich:

GemeindeSteuersatzEingesehene Fassung
Norderstedt15 % der NettokasseSatzung vom 10.12.2020
Lübeck18 % der elektronisch gezählten BruttokasseSatzung vom 02.07.2019, laut Serviceportal des Landes
Lüneburg20 % des Einspielergebnisses12. Änderungssatzung, gültig seit 01.07.2023

Satzungen ändern sich. Den aktuellen Satz für Ihren Ort nennt Ihnen die Gemeinde oder Ihr Aufsteller. Bei uns meldet der Aufsteller die Geräte an, führt die Steuer ab und weist sie in der Monatsabrechnung aus, bevor die Kasse geteilt wird. Was danach für Sie übrig bleibt, zeigt das Rechenbeispiel im Beitrag Was verdient ein Wirt am Spielautomaten? Eine Schätzung für Ihren Betrieb gibt der Umsatzrechner.

Wer macht was?

So teilen wir die Aufgaben zwischen Aufsteller und Wirt auf. Wo das Gesetz offenlässt, wer zuständig ist, übernehmen wir den organisatorischen Teil. Was wir im Einzelnen mitbringen, steht unter Recht & Jugendschutz.

AufgabeAufstellerSie als Wirt
Erlaubnis nach § 33c GewOhat sienicht nötig
Gaststättenerlaubnis oder Anzeigenicht zuständighaben Sie
Geeignetheitsbestätigungbeantragt sielassen sie sich zeigen
Höchstens zwei Geldspielgerätestellt nicht mehr auflassen nicht mehr zu
Aufsicht im Gastraumtechnische Sicherung am GerätSie und Ihr Personal
Ausweis und OASIS vor dem ersten Spielstellt das Terminal kostenlos aufGast bedient es, Sie achten darauf
Sozialkonzept und Schulungliefert Konzept, schult Ihr PersonalMappe liegt bereit, Personal kennt die Abläufe
Prüfung alle 24 Monatebeauftragt siePlakette im Blick
Vergnügungssteuermeldet an und zahlt, in Hamburg auch Ihre Anzeigekein Aufwand

Die häufigsten Fehler

Diese Punkte sehen wir in der Praxis und bei Kontrollen immer wieder:

  • Kein Sozialkonzept im Betrieb. Bei Kontrollen die häufigste Beanstandung.
  • Abgelaufene Geräteprüfung. Ohne gültige Prüfung darf das Gerät nicht stehen bleiben.
  • Keine Ausweiskontrolle. Wer ohne OASIS-Abgleich spielen lässt, riskiert ein Bußgeld.
  • Schlechter Platz im Raum. Geräte außer Sichtweite spielen wenig ein und lassen sich kaum beaufsichtigen.
  • Geräte passen nicht zur Auslastung. Die Auswahl muss zu Gästezahl und Publikum passen. Beispiele je Lokal
  • Veraltete Software. Aktuelle Softwarestände gehören zur Manipulationssicherheit.

Alle Punkte zum Abhaken stehen in der Checkliste für Kontrollen.

Häufige Fragen

Brauche ich als Wirt eine eigene Erlaubnis nach § 33c GewO?

Nein, solange Sie keine eigenen Geräte aufstellen. Die Erlaubnis braucht der Aufsteller. Sie brauchen je nach Land eine Gaststättenerlaubnis (Hamburg, Schleswig-Holstein) oder eine Gaststättenanzeige (Niedersachsen).

Wie viele Geldspielgeräte darf ich in meiner Gaststätte aufstellen?

Höchstens zwei. Bei Geräten mit mehreren Spielstellen zählt jede Spielstelle einzeln (§ 3 Abs. 1 SpielV). Dart, Kicker, Billard und andere Geräte ohne Geldgewinn kommen zusätzlich dazu.

Darf an einer Tankstelle ein Geldspielgerät stehen?

In aller Regel nicht. Ein Bistro im Verkaufsraum einer Tankstelle ist nach dem Bundesverwaltungsgericht kein geeigneter Aufstellort (Urteil vom 19.09.2018, 8 C 16.17). Snack- und Getränkeautomaten sind möglich.

Wer muss den Ausweis kontrollieren?

Vor dem ersten Spiel eines Aufenthalts muss der Ausweis kontrolliert und mit OASIS abgeglichen werden (§ 8 Abs. 3 GlüStV 2021). Ob dafür der Aufsteller oder der Wirt einsteht, legen Behörden unterschiedlich aus. Bei uns bedient der Gast dafür ein Terminal, das wir kostenlos aufstellen. Sorgen Sie dafür, dass niemand ohne diese Prüfung spielt.

Wie lange dauert die Geeignetheitsbestätigung?

In unserer Praxis ein bis zwei Wochen vom Antrag bis zum Bescheid. Den Antrag stellt der Aufsteller.

Quellen

  1. § 33c Gewerbeordnung
  2. Spielverordnung: § 1, § 3, § 3a, § 6, § 7
  3. § 6 Jugendschutzgesetz
  4. Glücksspielstaatsvertrag 2021: § 2, § 6, § 8, § 28a
  5. Regierungspräsidium Darmstadt: Anbindung an OASIS, FAQ für Veranstalter
  6. Hessisches Ministerium des Innern: Merkblatt für Gaststätten
  7. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.09.2018, 8 C 16.17
  8. § 2 Gaststättengesetz, § 2 Niedersächsisches Gaststättengesetz
  9. hamburg.de: Aufstellen von Geldspielgeräten, Steuer für Spielgeräte zahlen, Merkblatt Spielvergnügungsteuer
  10. Vergnügungssteuersatzung Norderstedt, Vergnügungssteuer Lübeck, Vergnügungssteuersatzung Lüneburg, § 3 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz

Dieser Beitrag erklärt die allgemeine Rechtslage für Gaststätten in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 14.09.2026.

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