Ratgeber für Wirte

Was verdient ein Wirt am Spielautomaten? So wird gerechnet

Von der Kasse bis zu Ihrem Anteil, Schritt für Schritt. Mit einem Rechenbeispiel, den Steuersätzen in Hamburg und im Umland und den Fragen, die Sie jedem Aufsteller stellen sollten.

Stand: Lesezeit: 9 Minuten Von Marinko, Inhaber von MR Automaten

Kurz gesagt

  • Eine feste Summe kann Ihnen niemand seriös zusagen. Ein Geldspielgerät behält auf Dauer im Schnitt höchstens 20 € je Spielstunde in der Kasse.
  • Von der Kasse gehen Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer und eine eventuelle Gerätemiete ab. Erst der Rest wird geteilt.
  • Bei MR Automaten ist der Standard 50:50 nach Abzug dieser Kosten, auch bei Dart, Musikbox und Arcade.
  • Im Rechenbeispiel bleiben von 4.000 € Kasse je nach Ort rund 1.180 bis 1.430 € für den Wirt.
  • Ein Prozentsatz sagt ohne Bezugsgröße wenig. Fragen Sie immer, wovon geteilt wird.

Warum es keine feste Zahl gibt

Im Gerät landet das Geld, das Gäste einsetzen. Was das Gerät als Gewinn wieder auszahlt, geht ab. Übrig bleibt die Kasse. Jedes Geldspielgerät zeichnet Einsätze, Gewinne und Kasseninhalt so auf, dass sie sich auslesen lassen (§ 13 Nr. 9 SpielV). Diese Auslesung ist die Grundlage jeder Abrechnung.

Nach oben begrenzt die Spielverordnung die Kasse. Die Gewinne müssen so hoch sein, dass auf lange Sicht höchstens 20 € je Stunde als Kasseninhalt verbleiben (§ 12 Abs. 2 SpielV). Nach einer Stunde Spielbetrieb legt das Gerät außerdem eine Pause von mindestens fünf Minuten ein (§ 13 Nr. 6 SpielV).

Daraus folgt eine einfache Rechnung. Wer 4.000 € Kasse im Monat erwartet, braucht mindestens 200 Stunden, in denen wirklich jemand spielt. An 30 Tagen sind das fast sieben Stunden täglich. Unser Umsatzrechner geht für ein Geldspielgerät in der Gastronomie von 3.000 bis 6.000 € Kasse im Monat aus, je nach Gästezahl etwas weniger oder mehr. Das entspricht 150 bis 300 Spielstunden. Ein Gerät, an dem abends selten jemand sitzt, kommt da nicht hin. Wer Ihnen ohne Blick auf Ihren Betrieb eine feste Zahl nennt, rät.

Von der Kasse zu Ihrem Anteil

Bis Geld bei Ihnen ankommt, geht die Kasse durch sechs Schritte:

  1. Einsätze der GästeAlles, was Gäste am Gerät einsetzen, auch zuvor Gewonnenes.
  2. Minus Gewinne ergibt die KasseDie Auslesung weist sie als Bruttokasse aus.
  3. Minus UmsatzsteuerSie steckt in der Kasse. Bei 19 % sind das 19/119 der Bruttokasse. Was bleibt, heißt Nettokasse.
  4. Minus VergnügungssteuerIn Hamburg 5 % des Spieleinsatzes, im Umland ein Prozentsatz der Kasse nach Satzung der Gemeinde.
  5. Minus vereinbarte KostenBei uns ist das nur eine Gerätemiete, falls ein Gerät gemietet ist. Was ein anderer Aufsteller abzieht, steht in seinem Vertrag.
  6. TeilungDer Rest wird nach dem vereinbarten Schlüssel geteilt.

Beide Steuern schuldet der Aufsteller. Er meldet sie an und zahlt sie. In Hamburg haften Sie als Wirt trotzdem mit, wenn Sie an den Einnahmen beteiligt sind oder für die Aufstellung ein Entgelt bekommen. Die Norderstedter Satzung lässt ebenfalls jeden mithaften, der die Aufstellung melden muss, und dazu gehört der Inhaber der Räume. Achten Sie deshalb darauf, dass die Monatsabrechnung die Steuer ausweist.

Aus der Praxis

Bei uns ist der Standard 50:50 nach Abzug der Kosten. Das sind die Steuern und, wenn ein Gerät gemietet ist, die Gerätemiete. Wartung, Reparatur und Prüfung ziehen wir nicht ab, und aus eigener Tasche zahlen Sie nichts. Für die Abrechnung brauchen wir Ihren Firmennamen, Ihre Adresse und Ihre Steuernummer.

Was die Kasse bestimmt

Das Gerätemodell entscheidet weniger als der Betrieb, in dem es steht. Diese fünf Punkte machen den Unterschied:

  • Gäste und Verweildauer. Viele Gäste, die lange bleiben, bringen Spielstunden. Ein Lokal mit schnellem Durchlauf bringt weniger.
  • Platz im Raum. Ein Gerät im Blickfeld der Theke wird gespielt und lässt sich beaufsichtigen. In der hintersten Ecke klappt beides nicht.
  • Öffnungszeiten. Ein Lokal, das bis 2 Uhr offen hat, bietet mehr mögliche Spielstunden als eines, das um 22 Uhr schließt.
  • Gerätemix. Die Auswahl muss zur Auslastung passen. Zwei Geräte in einer ruhigen Eckkneipe teilen sich dieselben Gäste. Welches Gerät in welches Lokal passt, zeigt unsere Seite zu Geldspielgeräten.
  • Technik. Ein Gerät, das eine Woche defekt steht, fehlt in der Monatskasse fast zu einem Viertel. Schnelle Reparaturen und aktuelle Software zählen deshalb bares Geld.

Mehr als zwei Geldspielgeräte sind in einer Gaststätte nicht erlaubt, bei Mehrplatzgeräten zählt jede Spielstelle einzeln (§ 3 Abs. 1 SpielV). Die Obergrenze für Ihren Verdienst setzt also der Standort, nicht die Zahl der Geräte. Was sonst erlaubt ist, steht im Beitrag Spielautomaten in der Gaststätte: Voraussetzungen.

Aus der Praxis

Ein schlechter Platz im Raum und Geräte, die nicht zur Auslastung passen, sind die Fehler, die ich am häufigsten sehe. Deshalb schauen wir uns jeden Standort an, bevor wir eine Zahl nennen.

Rechenbeispiel: eine Eckkneipe in Hamburg

Die Zahlen in diesem Beispiel sind angenommen. Eine echte Abrechnung können wir nicht zeigen, weil darauf Name, Adresse und Steuernummer des Wirts stehen.

Angenommen wird eine Eckkneipe in Hamburg mit einem Geldspielgerät, das nicht gemietet ist. Es spielt im Monat 4.000 € Bruttokasse ein, die Gäste setzen dafür 16.000 € ein.

Beispielrechnung · 1 Geldspielgerät · 1 Monat
Bruttokasse laut Auslesung4.000,00 €
− Umsatzsteuer, 19/119638,66 €
= Nettokasse3.361,34 €
− Spiel­vergnügung­steuer, 5 % von 16.000 € Einsatz800,00 €
− Gerätemiete, hier keine0,00 €
= zu teilen2.561,34 €
Ihr Anteil, 50 %1.280,67 €

Angenommene Zahlen, keine Abrechnung eines echten Betriebs.

Von 4.000 € Kasse kommen in diesem Beispiel 1.280,67 € bei Ihnen an, knapp ein Drittel. Rechnerisch hat das Gerät dafür mindestens 200 Stunden gespielt. Ist ein Gerät gemietet, geht die Miete vor der Teilung ab. Je 100 € Miete sinkt Ihr Anteil dann um 50 €.

In Hamburg hängt die Steuer am Spieleinsatz, den das Gerät für die Steuer aufzeichnet, nicht an der Kasse. Dazu zählt auch Geld, das ein Gast gewonnen hat und wieder einsetzt. Wie viel Einsatz hinter einer Kasse steckt, hängt davon ab, wie ein Gerät bespielt wird.

Aus der Praxis

In Hamburg macht die Steuer bei unseren Geräten meist 15 bis 25 % der Kasse aus, je nachdem, wie gut ein Gerät bespielt ist. Im Beispiel sind es 20 %.

Ob auf Ihren Anteil noch Umsatzsteuer kommt und wie Sie ihn verbuchen, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Dieselbe Kasse im Umland

In Schleswig-Holstein und Niedersachsen legt jede Gemeinde Satz und Bemessung selbst fest. So sieht dasselbe Beispiel mit 4.000 € Bruttokasse in drei Städten aus, zum Vergleich mit Hamburg:

OrtSteuer laut SatzungSteuerzu teilenIhr Anteil
Norderstedt15 % der Nettokasse504 €2.857 €1.429 €
Lübeck18 % der Bruttokasse720 €2.641 €1.321 €
Lüneburg20 % des Einspielergebnisses, das ist die Bruttokasse800 €2.561 €1.281 €
Hamburg5 % des Spieleinsatzes, in unserer Praxis 15 bis 25 % der Kasse600 bis 1.000 €2.361 bis 2.761 €1.181 bis 1.381 €

Gerundet, Umsatzsteuer jeweils abgezogen, ohne Gerätemiete, Teilung 50:50. Bei gleicher Kasse liegen zwischen Norderstedt und Lüneburg knapp 150 € im Monat. Satzungen ändern sich. Die eingesehenen Fassungen sind unten in den Quellen verlinkt.

50:50, aber wovon?

Ein Prozentsatz sagt ohne Bezugsgröße wenig. 50 % von 4.000 € Bruttokasse wären 2.000 €. 50 % vom Rest nach den Steuern sind im Norderstedter Beispiel 1.429 €. Beides heißt „halbe-halbe“.

Grundsätzlich gibt es zwei Modelle:

  • Beteiligung in Prozent. Ihr Anteil wächst und schrumpft mit der Kasse. Gute Monate kommen bei Ihnen an, schwache auch.
  • Fester Betrag im Monat. Planbar, aber unabhängig davon, wie viel das Gerät einspielt. In Hamburg haften Sie auch dann für die Steuer mit, weil Sie für die Aufstellung ein Entgelt bekommen.

Diese Fragen sollten Sie jedem Aufsteller stellen, bevor Sie unterschreiben:

  • Wird von der Bruttokasse geteilt, von der Nettokasse oder vom Rest nach allen Steuern?
  • Welche Kosten gehen vor der Teilung ab, und wie hoch sind sie?
  • Weist die Monatsabrechnung Kasse, Steuern, Kosten und Ihren Anteil einzeln aus?
  • Wann wird ausgezahlt?
  • Was passiert mit Ihrem Anteil, wenn ein Gerät ausfällt oder getauscht wird?

Aus der Praxis

Unsere Abrechnung kommt jeden Monat und weist Kasse, Kosten und Ihren Anteil aus. Wenn Sie eine Zeile nicht verstehen, rufen Sie an. Dafür ist sie da.

Dart, Musikbox und Snackautomat

Geräte ohne Geldgewinn spielen deutlich weniger ein. Im Umsatzrechner rechnen wir je Gerät und Monat mit diesen Spannen:

GerätKasse im MonatAnteil des Wirts
Dart-Automat300 bis 600 €50 %
Fun4Four und Arcade500 bis 1.500 €50 %
Musikbox500 bis 1.000 €50 %
Snackautomat1.000 bis 2.000 € Umsatz10 %

Auch hier gehen Steuern ab, bevor geteilt wird. Hamburg verlangt für Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten 50 € je Gerät und Monat. Als Beispiele nennt das Finanzamt Flipper, Bildschirm- und Punktespielgeräte. Norderstedt verlangt 51 € und lässt Dart, Kicker, Billard und Musikautomaten steuerfrei. Beim Snackautomaten ist der Anteil kleiner, weil Ware eingekauft und nachgefüllt werden muss.

Diese Geräte rechnen sich oft an der Theke. Wer Dart spielt, bleibt länger und bestellt noch eine Runde. Und sie dürfen zusätzlich zu den zwei Geldspielgeräten stehen.

Häufige Fragen

Wie viel verdient ein Wirt an einem Spielautomaten im Monat?

Das hängt an der Kasse. Bei 4.000 € Bruttokasse bleiben nach Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer und einer Teilung 50:50 je nach Ort rund 1.180 bis 1.430 € für den Wirt, wenn keine Gerätemiete abgeht. Die Kasse selbst hängt an Gästen, Platz und Öffnungszeiten. Eine Schätzung für Ihren Betrieb gibt der Umsatzrechner.

Wie wird die Kasse zwischen Wirt und Aufsteller geteilt?

Nach dem Schlüssel im Aufstellvertrag. Bei MR Automaten ist der Standard 50:50 nach Abzug der Kosten. Fragen Sie bei jedem Angebot, von welcher Zahl geteilt wird, denn 50 % der Bruttokasse sind deutlich mehr als 50 % nach Steuern.

Muss ich als Wirt Vergnügungssteuer zahlen?

Die Steuer schuldet der Aufsteller. In Hamburg haften Sie mit, wenn Sie an den Einnahmen beteiligt sind. Außerdem müssen Sie dort Aufstellen und Entfernen eines Geräts innerhalb einer Woche anzeigen (§ 6 HmbSpVStG). Diese Anzeige übernehmen wir für Sie.

Zahle ich etwas für Gerät, Wartung oder Prüfung?

Nicht aus eigener Tasche. Bei MR Automaten gehen vor der Teilung nur die Steuern und, wenn ein Gerät gemietet ist, die Gerätemiete von der Kasse ab. Wartung, Reparatur und Prüfung übernehmen wir. Bei anderen Aufstellern steht das im Vertrag.

Muss ich meinen Anteil versteuern?

Ihr Anteil ist eine Einnahme Ihres Betriebs. Wie Sie ihn umsatzsteuerlich behandeln und verbuchen, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Quellen

  1. Spielverordnung: § 3, § 12, § 13
  2. § 12 Umsatzsteuergesetz
  3. hamburg.de: Steuer für Spielgeräte zahlen, Merkblatt Spielvergnügungsteuer
  4. Spielgerätesteuersatzung Norderstedt, Vergnügungssteuer Lübeck, Vergnügungssteuersatzung Lüneburg

Die Rechenbeispiele beruhen auf angenommenen Zahlen. Der Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 14.09.2026.

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