Recht & Compliance

Aufstellgenehmigung & Jugendschutz: aufgestellt mit allen Nachweisen.

Damit Sie sich um nichts kümmern müssen: Wir bringen alle behördlichen Nachweise mit – Aufstellgenehmigung, Sachkundenachweis, IHK-Mitgliedschaft und OASIS-Spielersperre. So bleibt Ihr Gastrobetrieb rechtssicher, kontrollfest und vor Bußgeldern geschützt.

Unsere Nachweise

Vier Säulen, ein Versprechen: maximale Rechtssicherheit.

Wir arbeiten seit über 20 Jahren in einer regulierten Branche – und das sieht man. Alle relevanten Genehmigungen und Mitgliedschaften liegen vor.

IHK zu Lübeck

Eingetragenes Mitglied der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck – zuständig für unseren Firmensitz Barsbüttel im Kreis Stormarn. Die Aufstellererlaubnis nach § 33c GewO wurde von der Gemeinde Oststeinbek erteilt und gilt bundesweit, also auch für Hamburg.

Aufstellgenehmigung §33c GewO

Behördliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Aufstellung von Geldspielgeräten – Voraussetzung für jeden seriösen Automatenbetrieb.

Sachkundenachweis der IHK

Bescheinigung über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz nach § 33c Abs. 2 Nr. 2 GewO (ausgestellt in Niedersachsen, anerkannt durch die zuständigen Behörden in Hamburg und Schleswig-Holstein).

OASIS-Anbindung (GlüStV)

Bundesweite Sperrdatei nach Glücksspielstaatsvertrag. Vor dem ersten Spiel wird der Ausweis geprüft und mit OASIS abgeglichen. Das Terminal dafür stellen wir kostenlos auf.

Was das für Sie heißt

Kein Investitionsrisiko, und die Nachweise bringen wir mit.

Weniger Angriffsfläche bei Kontrollen

Ein fehlendes Sozialkonzept und abgelaufene Geräteprüfungen sind die häufigsten Beanstandungen. Bei uns liegen alle Nachweise aktuell vor, auf Wunsch digital in Ihrem Postfach.

Kontrollen gut vorbereitet

Ausweis- und Sperrprüfung laufen über das Terminal, das der Gast selbst bedient. Die Warnhinweise hängen am Gerät. Die Aufsicht im Lokal bleibt bei Ihnen, wir zeigen Ihnen und Ihrem Personal, wie es geht. Alle Punkte zum Abhaken stehen in unserer Checkliste für Kontrollen.

Saubere Abrechnung

TR5-konforme Geräte protokollieren jeden Cent. Die monatliche Abrechnung erfolgt nachvollziehbar – inklusive Zählwerksausdruck, falls gewünscht.

Jugend- & Spielerschutz

Schutz, der im Hintergrund wirkt.

Moderne Geldspielgeräte sind heute weit mehr als Münzeinwurf und Spielkasse. Hinter jeder Spielsession laufen mehrere Schutzmechanismen automatisch – sichtbar nur dann, wenn sie ausgelöst werden.

Alle aufgestellten Geräte sind TR5-konform (technische Richtlinie der PTB) und werden regelmäßig durch zertifizierte Prüfstellen abgenommen.

  • Ausweis- und Altersprüfung vor dem ersten Spiel
  • OASIS-Abgleich über das Terminal (GlüStV)
  • Sichtbare Warnhinweise & BZgA-Hilfetelefon
  • Automatische Spielpausen & Zeitlimits (TR5)
  • Maximal 2 Geldspielgeräte pro Gaststätte (§3 SpielV)
  • Klare Trennung zum Jugendbereich (räumlich/Sicht)
Jugendschutzgesetz, Aufstellgenehmigung und 18+-Kennzeichnung – Recht und Compliance bei MR Automaten

Sozialkonzept

Verantwortungsvolles Spiel – fest verankert.

Spielerschutz ist für uns kein Nachgedanke, sondern Teil unseres Selbstverständnisses. Unser Sozialkonzept bündelt alle Maßnahmen, die problematischem Spielverhalten vorbeugen und Jugendliche zuverlässig schützen.

  • Für Spielerschutz sensibilisiertes, geschultes Personal
  • OASIS-Spielersperre & konsequente Alterskontrolle
  • Sichtbare Hinweise auf Beratungs- und Hilfsangebote
  • Regelmäßige Prüfung und Aktualisierung aller Maßnahmen

Aufgabenverteilung

Was wir übernehmen – und was bei Ihnen wirklich liegt.

Damit von Anfang an klar ist, wer welchen Hut aufhat: die wichtigsten Pflichten im Überblick.

Wir kümmern uns um …

  • Aufstellgenehmigung §33c GewO
  • Sachkundenachweis & IHK-Mitgliedschaft
  • OASIS-Anbindung & TR5-Konformität
  • Pflicht-Aushänge (Warnhinweise, Hilfeangebote)
  • Geräteprüfung alle 24 Monate, Wartung & Reparaturen
  • Unterlagen für Behörden-Kontrollen

Sie als Wirt brauchen nur …

  • Gültige Gaststättenerlaubnis
  • Geeigneten Stellplatz (1 bis 2 m² je Gerät, Stromanschluss)
  • Aushänge sichtbar im Gerätebereich anbringen
  • Jugendschutz im Gastraum gewährleisten
  • Bei Störungen kurz anrufen – wir kommen
  • Bei Kontrollen unsere Unterlagen vorzeigen

Sie sind unsicher, ob Ihr Standort alle Voraussetzungen erfüllt? Wir prüfen das kostenlos vor Ort.

Häufige Fragen

Was Wirte am häufigsten wissen wollen.

Brauche ich als Wirt selbst eine Genehmigung für die Automaten?

Nein. Die Aufstellgenehmigung nach §33c GewO liegt beim Automatenaufsteller – also bei uns. Sie als Wirt benötigen lediglich Ihre normale Gaststättenerlaubnis. Auf Wunsch prüfen wir Ihre Räumlichkeiten vorab, ob alle Voraussetzungen (Sichtbarkeit, Trennung zum Jugendbereich, etc.) erfüllt sind. Was genau gilt, erklärt unser Ratgeber zu den Voraussetzungen.

Was ist OASIS – und betrifft mich das?

OASIS ist die bundesweite Sperrdatei nach Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Seit Juli 2021 wird vor dem ersten Spiel der Ausweis kontrolliert und mit OASIS abgeglichen, gesperrte Gäste spielen nicht. Das Gerät prüft das nicht selbst. Dafür stellen wir kostenlos ein Terminal auf, das der Gast halbautomatisch bedient. Ihre Aufsichtspflicht im Lokal bleibt bestehen, wir schulen Sie und Ihr Personal dazu. Mehr dazu im Ratgeber zu den Voraussetzungen.

Wie viele Geldspielgeräte darf ich in meiner Gaststätte aufstellen?

In Gaststätten sind nach §3 Spielverordnung maximal zwei Geldspielgeräte erlaubt. Arcade-, Sport- und Vendinggeräte zählen nicht dazu und sind frei kombinierbar – ideal, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen, ohne das Limit zu überschreiten.

Was passiert bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt?

Sie können entspannt bleiben: Aufstellgenehmigung, Sachkundenachweis, OASIS-Anbindung und TR5-konforme Geräte sind ständig vorgehalten. Auf Anfrage stellen wir Ihnen alle Unterlagen digital oder ausgedruckt zur Verfügung – damit Sie bei einer Kontrolle alles Nötige griffbereit haben.

Welche Aushänge muss ich im Gastraum anbringen?

Pflicht sind die Warnhinweise zum Spielerschutz, Hinweise auf Hilfeangebote (z.B. BZgA-Telefon) sowie der Jugendschutz-Aushang. Wir liefern alle Aushänge im passenden Format kostenlos mit – Sie hängen sie nur noch sichtbar im Bereich der Geräte aus.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Stand: 2026, fortlaufend aktualisiert.

Noch Fragen zur Rechtslage?

Wir prüfen Ihren Standort kostenlos und beantworten alle Fragen rund um Genehmigungen, Aushänge und Jugendschutz – unverbindlich.

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