IHK Hamburg
Eingetragenes Mitglied der Industrie- und Handelskammer Hamburg – mit allen Pflichten der ordentlichen Kaufmannschaft.
Recht & Compliance
Damit Sie sich um nichts kümmern müssen: Wir bringen alle behördlichen Nachweise mit – Aufstellgenehmigung, Sachkundenachweis, IHK-Mitgliedschaft und OASIS-Spielersperre. So bleibt Ihr Gastrobetrieb rechtssicher, kontrollfest und vor Bußgeldern geschützt.
Unsere Nachweise
Wir arbeiten seit über 20 Jahren in einer regulierten Branche – und das sieht man. Alle relevanten Genehmigungen und Mitgliedschaften liegen vor.
Eingetragenes Mitglied der Industrie- und Handelskammer Hamburg – mit allen Pflichten der ordentlichen Kaufmannschaft.
Behördliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Aufstellung von Geldspielgeräten – Voraussetzung für jeden seriösen Automatenbetrieb.
Geprüfte Sachkunde nach §33c Abs. 3 GewO (ausgestellt in Niedersachsen, anerkannt durch die zuständigen Behörden in Hamburg und Schleswig-Holstein).
Bundesweite Spielersperrdatei nach Glücksspielstaatsvertrag – automatische Prüfung vor jedem Spielstart, ohne Aufwand für den Wirt.
Was das für Sie heißt
Fehlende Papiere kosten schnell vier- bis fünfstellig. Bei uns sind alle Nachweise tagesaktuell – Sie bekommen sie auf Wunsch digital ins Postfach.
Spielersperre, Altersverifikation und Warnhinweise laufen über die Geräte. Sie als Wirt müssen niemanden „kontrollieren" – das System tut es automatisch.
TR5-konforme Geräte protokollieren jeden Cent. Die monatliche Abrechnung erfolgt nachvollziehbar – inklusive Zählwerksausdruck, falls gewünscht.
Jugend- & Spielerschutz
Moderne Geldspielgeräte sind heute weit mehr als Münzeinwurf und Spielkasse. Hinter jeder Spielsession laufen mehrere Schutzmechanismen automatisch – sichtbar nur dann, wenn sie ausgelöst werden.
Alle aufgestellten Geräte sind TR5-konform (technische Richtlinie der PTB) und werden regelmäßig durch zertifizierte Prüfstellen abgenommen.
Sozialkonzept
Spielerschutz ist für uns kein Nachgedanke, sondern Teil unseres Selbstverständnisses. Unser Sozialkonzept bündelt alle Maßnahmen, die problematischem Spielverhalten vorbeugen und Jugendliche zuverlässig schützen.
Aufgabenverteilung
Damit von Anfang an klar ist, wer welchen Hut aufhat: die wichtigsten Pflichten im Überblick.
Sie sind unsicher, ob Ihr Standort alle Voraussetzungen erfüllt? Wir prüfen das kostenlos vor Ort.
Häufige Fragen
Nein. Die Aufstellgenehmigung nach §33c GewO liegt beim Automatenaufsteller – also bei uns. Sie als Wirt benötigen lediglich Ihre normale Gaststättenerlaubnis. Auf Wunsch prüfen wir Ihre Räumlichkeiten vorab, ob alle Voraussetzungen (Sichtbarkeit, Trennung zum Jugendbereich, etc.) erfüllt sind.
OASIS ist die bundesweite Spielersperrdatei nach Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Vor jedem Spielstart prüft das Gerät automatisch, ob der Spieler gesperrt ist. Für Sie als Wirt heißt das: keine manuelle Kontrolle nötig, kein Haftungsrisiko. Die Anbindung übernehmen wir.
In Gaststätten sind nach §3 Spielverordnung maximal zwei Geldspielgeräte erlaubt. Arcade-, Sport- und Vendinggeräte zählen nicht dazu und sind frei kombinierbar – ideal, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen, ohne das Limit zu überschreiten.
Sie können entspannt bleiben: Aufstellgenehmigung, Sachkundenachweis, OASIS-Anbindung und TR5-konforme Geräte sind ständig vorgehalten. Auf Anfrage stellen wir Ihnen alle Unterlagen digital oder ausgedruckt zur Verfügung – damit Sie bei einer Kontrolle alles Nötige griffbereit haben.
Pflicht sind die Warnhinweise zum Spielerschutz, Hinweise auf Hilfeangebote (z.B. BZgA-Telefon) sowie der Jugendschutz-Aushang. Wir liefern alle Aushänge im passenden Format kostenlos mit – Sie hängen sie nur noch sichtbar im Bereich der Geräte aus.
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Stand: 2026, fortlaufend aktualisiert.
Wir prüfen Ihren Standort kostenlos und beantworten alle Fragen rund um Genehmigungen, Aushänge und Jugendschutz – unverbindlich.