Kneipen am Stintmarkt und in der Altstadt
Hohe Frequenz, junges Publikum, lange Abende: Hier tragen sich Geldspielgeräte gut, und eine Musikbox passt zur Stimmung der Gassen.
Automatenaufsteller · Lüneburg & Umgebung
Seit über 20 Jahren bringen wir Spielautomaten, Dart, Kicker & Musikboxen in die Gastronomie der Hansestadt Lüneburg – kostenlos aufgestellt, partnerschaftlich geteilt, ohne Investitionsrisiko. Von der Altstadt bis zum Stintmarkt sorgen wir für planbaren Zusatzumsatz.
So funktioniert die Aktion: Im ersten vollen Kalendermonat nach Inbetriebnahme bleibt die Kasse der neu aufgestellten Geräte vollständig bei Ihnen. Die partnerschaftliche Teilung beginnt ab dem zweiten Monat. Voraussetzung ist ein Aufstellvertrag.
Vor Ort in Lüneburg
Lüneburg ist mit über 75.000 Einwohnern und rund 11.000 Studierenden der Leuphana Universität eine der lebendigsten Städte südöstlich von Hamburg. Rund um den Stintmarkt und in der historischen Altstadt reiht sich Bar an Kneipe – ein junges, ausgehfreudiges Publikum, das Unterhaltungsgeräte besonders gut annimmt.
Für dieses Umfeld sind neben Geldspielgeräten vor allem Dart-Automaten, Kicker und moderne Musikboxen interessant: Geräte, die in studentischen Szenekneipen für Stimmung, längere Verweildauer und höhere Getränkeumsätze sorgen. Wir stellen den passenden Mix kostenlos auf und kümmern uns um sämtliche Genehmigungen.
Unser Einzugsgebiet rund um Lüneburg umfasst auch Adendorf, Bardowick, Reppenstedt und Winsen (Luhe). Trotz der rund 45 Minuten Anfahrt zu unserem Standort in Barsbüttel sind Aufstellung, Wartung und Reparatur für Sie kostenlos – mit festem Ansprechpartner statt anonymem Callcenter.
Was sich wo rechnet
Welche Geräte sich lohnen, hängt vom Betrieb ab. Drei Fälle, die uns in Lüneburg regelmäßig begegnen:
Hohe Frequenz, junges Publikum, lange Abende: Hier tragen sich Geldspielgeräte gut, und eine Musikbox passt zur Stimmung der Gassen.
Dart und Kicker sind bei diesem Publikum gesetzt. Sie kosten wenig Fläche und bringen Gruppen zum Bleiben.
Im Umland dominieren Stammgastbetriebe mit ruhigerem Takt. Dort ist der klassische Mix aus zwei Geldspielgeräten und einem Dartautomaten der sichere Weg.
Ihr Betrieb passt in keine dieser Schubladen? Dann schauen wir ihn uns an und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist – auch wenn das heißt, dass sich nur ein Gerät lohnt.
Kurz erklärt
Nichts aus eigener Tasche. Lieferung, Aufstellung, Wartung und Reparatur übernehmen wir, Steuern und eine eventuelle Gerätemiete gehen vor der Teilung von der Kasse ab. Sie stellen 1 bis 2 m² Platz je Gerät und Strom. Die sieben Fragen, die Sie jedem Aufsteller stellen sollten.
Einmal im Monat, nachvollziehbar aufgeschlüsselt: Kasse, Abgaben, Kosten, Ihr Anteil. Den Schlüssel vereinbaren wir vorher schriftlich. Mehr zur Teilung.
Wir – Erlaubnis nach § 33c GewO, Geeignetheitsbestätigung für Ihre Räume und die OASIS-Anbindung. Recht und Jugendschutz im Detail.
Unser eigener Techniker kommt, in der Regel am nächsten Werktag – ohne Kosten für Sie. Mehr zum Service.
Seit über 20 Jahren · Einsatzgebiet
Von Barsbüttel aus betreuen wir Gastronomiebetriebe im gesamten Großraum Hamburg sowie in Schleswig-Holstein und Teilen Niedersachsens. Lüneburg liegt im Landkreis Lüneburg mitten in diesem Gebiet.
Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen von Wirten aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Gerade in Lüneburgs lebendiger Bar- und Kneipenszene sind Dart, Kicker und Musikboxen beliebt und erhöhen die Verweildauer. Welcher Gerätemix sich an Ihrem Standort rechnet, schätzen wir kostenlos und unverbindlich ein.
Die Erlaubnis nach § 33c GewO liegt beim Aufsteller, also bei uns. Für die Geeignetheitsbestätigung der Räume ist das Ordnungs- beziehungsweise Gewerbeamt der Hansestadt Lüneburg im Landkreis Lüneburg zuständig. Sie müssen dort nicht selbst vorstellig werden: Wir stellen die Anträge, reichen die Unterlagen ein und begleiten den Vorgang bis zur Aufstellung. Was sonst noch gilt, steht im Ratgeber zu den Voraussetzungen.
Die Vergnügungssteuer wird kommunal geregelt und in Niedersachsen über die örtliche Satzung erhoben. Für Sie als Wirt ändert das nichts an der Rechnung: Wir melden die Geräte an, führen die Abgaben ab und weisen sie in der Monatsabrechnung offen aus, bevor die Kasse geteilt wird.
Allgemeine Fragen zu Kosten, Ertrag und Genehmigungen beantworten wir ausführlich auf der Startseite.
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