Kneipen auf der Altstadtinsel
Enge Räume, viel Laufkundschaft: Hier zählt eine Aufstellung, die niemandem im Weg steht. Zwei Geldspielgeräte lassen sich fast immer unterbringen, eine Musikbox oft zusätzlich.
Automatenaufsteller · Lübeck & Umgebung
Seit über 20 Jahren stellen wir Spielautomaten, Dart, Kicker, Musikboxen & Vendingautomaten in der Gastronomie der Hansestadt Lübeck kostenlos auf – partnerschaftlich geteilt, ohne Investitionsrisiko. Von der Altstadt bis Travemünde.
So funktioniert die Aktion: Im ersten vollen Kalendermonat nach Inbetriebnahme bleibt die Kasse der neu aufgestellten Geräte vollständig bei Ihnen. Die partnerschaftliche Teilung beginnt ab dem zweiten Monat. Voraussetzung ist ein Aufstellvertrag.
Vor Ort in Lübeck
Lübeck ist mit rund 217.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt Schleswig-Holsteins und ein touristischer Magnet: die UNESCO-Welterbe-Altstadt, der Hafen und das Ostseebad Travemünde ziehen ganzjährig Gäste an. Entsprechend hoch ist die Dichte an Kneipen, Restaurants, Bars und Spiellokalen.
In diesem lebhaften, touristisch geprägten Umfeld funktioniert ein breites Gerätespektrum: TR5-konforme Geldspielgeräte in Gaststätten, Dart, Kicker und Musikboxen in Szenekneipen sowie Vendingautomaten an stark frequentierten Standorten. Wir stellen den passenden Mix kostenlos auf und übernehmen sämtliche Genehmigungen.
Auch das Lübecker Umland gehört zu unserem Einzugsgebiet – darunter Bad Schwartau, Stockelsdorf, Travemünde und Ratzeburg. Mit eigenem Reparaturservice und festem Ansprechpartner sind wir verlässlich für Sie da – ohne Kosten und ohne Investitionsrisiko.
Was sich wo rechnet
Welche Geräte sich lohnen, hängt vom Betrieb ab. Drei Fälle, die uns in Lübeck regelmäßig begegnen:
Enge Räume, viel Laufkundschaft: Hier zählt eine Aufstellung, die niemandem im Weg steht. Zwei Geldspielgeräte lassen sich fast immer unterbringen, eine Musikbox oft zusätzlich.
Am Wasser schwankt das Geschäft stark. Dart und Musikbox tragen die ruhigen Monate, während im Sommer die Frequenz die Geldspielgeräte trägt.
In St. Lorenz, St. Gertrud und den Randlagen sind es die Stammgastbetriebe. In den Kneipen ist der klassische Mix aus Geldspielgerät und Dart am verlässlichsten, im Vereinsheim Dart und Kicker.
Ihr Betrieb passt in keine dieser Schubladen? Dann schauen wir ihn uns an und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist – auch wenn das heißt, dass sich nur ein Gerät lohnt.
Kurz erklärt
Nichts aus eigener Tasche. Lieferung, Aufstellung, Wartung und Reparatur übernehmen wir, Steuern und eine eventuelle Gerätemiete gehen vor der Teilung von der Kasse ab. Sie stellen 1 bis 2 m² Platz je Gerät und Strom. Die sieben Fragen, die Sie jedem Aufsteller stellen sollten.
Einmal im Monat, nachvollziehbar aufgeschlüsselt: Kasse, Abgaben, Kosten, Ihr Anteil. Den Schlüssel vereinbaren wir vorher schriftlich. Mehr zur Teilung.
Wir – Erlaubnis nach § 33c GewO, Geeignetheitsbestätigung für Ihre Räume und die OASIS-Anbindung. Recht und Jugendschutz im Detail.
Unser eigener Techniker kommt, in der Regel am nächsten Werktag – ohne Kosten für Sie. Mehr zum Service.
Seit über 20 Jahren · Einsatzgebiet
Von Barsbüttel aus betreuen wir Gastronomiebetriebe im gesamten Großraum Hamburg sowie in Schleswig-Holstein und Teilen Niedersachsens. Lübeck liegt im Schleswig-Holstein mitten in diesem Gebiet.
Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen von Wirten aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Ja. Unser Einzugsgebiet umfasst neben der Lübecker Altstadt auch Travemünde, Bad Schwartau, Stockelsdorf und Ratzeburg. Aufstellung, Wartung und Reparatur sind für Sie kostenlos.
Die Erlaubnis nach § 33c GewO liegt beim Aufsteller, also bei uns. Für die Geeignetheitsbestätigung der Räume ist das Ordnungs- beziehungsweise Gewerbeamt der Hansestadt Lübeck zuständig. Sie müssen dort nicht selbst vorstellig werden: Wir stellen die Anträge, reichen die Unterlagen ein und begleiten den Vorgang bis zur Aufstellung. Was sonst noch gilt, steht im Ratgeber zu den Voraussetzungen.
Die Vergnügungssteuer wird kommunal geregelt und in Schleswig-Holstein über die örtliche Satzung erhoben. Für Sie als Wirt ändert das nichts an der Rechnung: Wir melden die Geräte an, führen die Abgaben ab und weisen sie in der Monatsabrechnung offen aus, bevor die Kasse geteilt wird.
Allgemeine Fragen zu Kosten, Ertrag und Genehmigungen beantworten wir ausführlich auf der Startseite.
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