Aufstellererlaubnis § 33c GewO
Erteilt durch die Gemeinde Oststeinbek. Sie gilt bundesweit und deckt damit auch Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen ab.
Über uns
Ein Familienbetrieb aus Barsbüttel, kein Konzern. Sie sprechen mit dem Inhaber, nicht mit einem Callcenter – und derselbe Ansprechpartner bleibt Ihnen erhalten, solange die Geräte bei Ihnen stehen.
Der Inhaber
Ich stelle seit über 20 Jahren Geräte in der Gastronomie auf – angefangen mit ein paar Musikboxen und Kickern, heute mit einem Vollsortiment vom Geldspielgerät bis zum Snackautomaten. In dieser Zeit habe ich gelernt, woran Aufstellverhältnisse scheitern: an unklaren Abrechnungen, an Technikern, die nicht kommen, und an Verträgen, die man erst auf der Theke zu sehen bekommt.
Deshalb läuft es bei uns anders herum. Sie bekommen den Vertrag vorher zum Lesen, die Abrechnung ist aufgeschlüsselt, und wenn ein Gerät steht, kommt jemand aus unserem eigenen Betrieb – in der Regel am nächsten Werktag.
Als Sozialkonzept-Beauftragter kümmere ich mich zusätzlich um alles, was mit Jugend- und Spielerschutz zu tun hat. Das ist kein Beiwerk: Wer Geldspielgeräte aufstellt, arbeitet in einer streng regulierten Branche. Ich sorge dafür, dass Ihr Betrieb bei einer Kontrolle sauber dasteht.
Nachweise
Alle Erlaubnisse liegen bei uns – Sie brauchen für die Aufstellung keine eigene.
Erteilt durch die Gemeinde Oststeinbek. Sie gilt bundesweit und deckt damit auch Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen ab.
Bescheinigung über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz nach § 33c Abs. 2 Nr. 2 GewO – Voraussetzung dafür, Geldspielgeräte überhaupt aufstellen zu dürfen.
Eingetragenes Mitglied der zuständigen Kammer für unseren Sitz Barsbüttel im Kreis Stormarn.
Anbindung an das bundesweite Spielersperrsystem und gelebter Jugendschutz – wir schulen Sie und Ihr Personal dazu.
Wo Sie uns finden
MR Automaten
Am Bondenholz 9c, 22885 Barsbüttel
Telefon 040 71639831 · WhatsApp 0174 7404874
Zu Ihnen in den Betrieb kommen wir – ein Besuch bei uns ist für die Beratung nicht nötig. Welche Orte wir regelmäßig anfahren, steht im Einsatzgebiet. Was Marinko Wirten zu Genehmigungen, Spielerschutz und Abrechnung erklärt, steht im Ratgeber.
Beratung anfragen
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung zu Ihrem Standort.